Was darf nicht gelagert werden?
Folgende Materialen dürfen nicht eingelagert werden und sind verboten:
- Nahrungsmittel oder verderbliche Waren, außer wenn diese sicher verpackt sind, so dass sie gegen Befall von Schädlingen geschützt sind
Lebewesen, egal welcher Art - brennbare oder entzündliche Stoffe oder Flüssigkeiten
- verbotene oder gesetzwidrig im Besitz befindliche Waffen
- Sprengstoffe, Munition, Chemikalien, radioaktive Stoffe, biologische
Kampfstoffe, Giftmüll, Asbest oder sonstige potentiell gefährliche Materialien
alles, was Rauch oder Geruch absondert - jegliche verbotene und unrechtmäßig erworbene Substanzen und Gegenstände unter Druck stehende Gase
- Materialien, die durch Emissionen Dritte beeinträchtigen können
- Müll jeglicher Art