Was darf nicht gelagert werden?

Folgende Materialen dürfen nicht eingelagert werden und sind verboten:

  • Nahrungsmittel oder verderbliche Waren, außer wenn diese sicher verpackt sind, so dass sie gegen Befall von Schädlingen geschützt sind
    Lebewesen, egal welcher Art
  • brennbare oder entzündliche Stoffe oder Flüssigkeiten
  • verbotene oder gesetzwidrig im Besitz befindliche Waffen
  • Sprengstoffe, Munition, Chemikalien, radioaktive Stoffe, biologische
    Kampfstoffe, Giftmüll, Asbest oder sonstige potentiell gefährliche Materialien
    alles, was Rauch oder Geruch absondert
  • jegliche verbotene und unrechtmäßig erworbene Substanzen und Gegenstände unter Druck stehende Gase
  • Materialien, die durch Emissionen Dritte beeinträchtigen können
  • Müll jeglicher Art