Rechtliches
Zur Anmietung unserer Anhänger müssen folgende Punkte erfüllt sein:
Führerschein
- Sie haben mindestens 2 Jahre Ihren Führerschein
- Voraussetzung Führerschein Klasse B
Zugfahrzeug hat im Fahrzeugschein unter F1 nicht mehr als 2.450 KG stehen. Das Fahrzeug, mit dem Sie sich bei uns angemeldet haben, ist das einzige Fahrzeug, das Sie zum Ziehen unserer Anhänger nutzen. Wechseln Sie irgendwann Ihr Fahrzeug, müssen Sie uns die daten des neuen Fahrzeugs unverzüglich vor Mietbeginn mitteilen. Hierzu reicht ein Foto vom Fahrzeugschein.
Inhaber der Führerschein Klasse „B“ dürfen mit Ihrem Auto Anhänger wie folgt ziehen:750 KG – Anhänger
Diese Anhänger dürfen uneingeschränkt gefahren werden!
Anhänger über 750 KG
Fast alle unsere Anhänger sind über 750 KG und somit gebremst. Gefahren werden dürfen diese Fahrzeuge nur, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Auto+Anhänger) 3.500 KG nicht übersteigen.
Daher muss unsererseits geklärt sein, dass Sie auch rechtssicher unterwegs sind.
- Voraussetzung alter Führerschein Klasse 3 und BE
Keine besonderen Vorraussetzungen
Geschwindigkeiten
Mit einem Anhänger muss man sich an die gültigen Geschwindigkeitsregeln halten.
Wenn kein anderes Verkehrszeichen es anders vorschreibt, gelten folgende Bedingungen deutschlandweit:
Tempo 80:
Grundsätzliche maximale Geschwindigkeit
Tempo 100 (gebremste Anhänger):
- Leergewicht Ihres Zugfahrzeug * 1,1 ist größer als Zulässiges Gesmt.Gew. Anhänger
- Der Anhänger muss alle technischen Voraussetzungen erfüllen (Erkennen Sie bei unseren Fahrzeugen an der 100er Plakette auf der Rückseite.
Tempo 100 (ungebremste Anhänger)
- Leergewicht Ihres Zugfahrzeug * 0,3 ist größer als Zulässiges Gesmt.Gew. Anhänger
- Der Anhänger muss alle technischen Voraussetzungen erfüllen (Erkennen Sie bei unseren Fahrzeugen an der 100er Plakette auf der Rückseite.
Wichtig: bei unseren 750 KG Anhängern muss das Auto mindestens 2.500 KG leer wiegen!
Hinweis:
Sie werden bestraft nach dem Bußgeldkatalog von LKW-Fahrern, was wesentlich höhere Strafen und viel früher Punkte und Fahrverbote mit sich zieht!
Hollandöse
In einigen Ländern, insbesondere Holland, Österreich und Schweiz, ist man verpflichtet, das Abreißseil des Anhängers fest mit dem Zugfahrzeug zu verbinden. Hierbei muss das Abreißseil in eine Öse im Bereich der Anhängerkupplung eingehakt werden. Leider hat nicht jedes Fahrzeug eine entsprechende Öse und die Strafen bei mangelhafter Befestigung sind empfindlich.
Sie haben Fragen? Melden Sie sich einfach. Wir helfen gerne!